HANDWERK   BETRIEBE   VORTEILE   VORSTAND   AUSBILDUNG   TARIFINFOS   TECHNIK   NEWS   TERMINE   LINKLISTE   DOWNLOADS   GALERIE   KONTAKT
 
 
Ausbildung zum Straßenbauer/
zur Straßenbauerin


Wer einen sicheren Ausbildungsplatz sucht, sollte sich schon jetzt bewerben, denn unsere Innungsbetriebe haben ständig Bedarf an engagierten Auszubildenden.
 
Hier einige Grundinformationen zum Ausbildungsberuf des Straßenbauers.
 

Straßenbauer

 
Die 1. Stufe dauert 24 Monate und dient der beruflichen Grund- und Fachausbildung. Man muss sie mit einer Zwischenprüfung abschließen.
 
Die 2. Stufe kommt direkt danach und dauert 12 Monate. In dieser Zeit erfolgt die Spezialisierung im gewählten Ausbildungsberuf. Sie wird mit der Gesellenprüfung als Straßenbauer abgeschlossen.
 
Tiefbaufacharbeiter
 
Die Ausbildung zum Tiefbaufacharbeiter dauert 24 Monate und endet mit einer Facharbeiterprüfung. Nach 12 Monaten muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden.
 
Im ersten Lehrjahr lernen die Auszubildenden, welche Werkzeuge, Baugeräte und Maschinen es gibt und wie sie gehandhabt werden, wie Baugruben, Gräben und Schalungen hergestellt werden und was man beim Lesen und Anfertigen von Zeichnungen, Skizzen und Verlegeplänen berücksichtigen muss. Im zweiten Jahr stehen folgende Tätigkeiten auf dem Programm: Bewehrungsvorschriften für Beton, das Biegen und Verlegen von Betonstahl, das Herstellen von Straßendecken, Sickerungen, Mulden und Rinnen, das Verlegen, Einbauen und Prüfen von Rohren. Im dritten Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt, wie man Fertigteile für den Straßenbau herstellt und einbaut, worauf es beim Herstellen von Straßendecken ankommt, wie man Pflasterdecken ausführt und was beim Verlegen und Versetzen von Begrenzungssteinen und Platten berücksichtigt werden muss.
Nach der erfolgreich abgelegten Gesellenprüfung ist der Karriereweg im Straßenbau noch keineswegs zu Ende. Vom Straßenbauer-Gesellen über den Vorarbeiter, den Geprüften Polier oder den Bautechniker führt der Weg zum Straßenbauermeister. Danach kann man Betriebsleiter, Geschäftsführer oder auch selbständiger Bauunternehmer werden.
Verantwortlich: Kreishandwerkerschaft Mittelrhein






zurück     nach oben     Anfahrt     Impressum     Datenschutz     Seite drucken
 

WIR VERWENDEN COOKIES

Einige von ihnen sind essenziell, während andere Ihnen einen besseren Service bereitstellen.
Bitte wählen Sie die gewünschten Cookie-Einstellungen aus:

  • Essenziell

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

  • Google Maps
  • YouTube

Plugins von Drittanbietern speichern in der Regel Ihre IP-Adresse auf fremden Servern.
Ferner können Cookies Informationen über die Nutzung der Inhalte speichern, die eventuell auch zu Analysenzwecke verwendet werden können.
Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

  • Auswahl dauerhaft speichern

Datenschutz